AGBs -Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

von „Pension Steibl“ Inh. Robert und Bernhard Steibl GbR.


1. Vermietung von Objekten

1.1. Mietvertrag

Mit der Buchung hat der Mieter noch keinen Anspruch auf Vermietung des von ihm gebuchten Objektes. Der MIetvertrag entsteht erst mit der Bestätigung durch Pension Steibl. Die Bedingungen für den Abschluß des Mietvertrages werden von der Pension Steibl bei jeder einzelnen Buchung vorgegeben und können sich daher unterscheiden.

1.2. Befristung des Vertrages

Der Mietvertrag wird befristet abgeschlossen. Die Befristung wird durch den Anreisetermin und den Abreisetermin  bestimmt. Es handelt sich um einen Gastaufnahmevertrag.

1.3. Mietobjekt

Mit dem Vertragsabschluß erwirbt der Mieter keinen Anspruch bezüglich des von ihm gewählten Objektes. Aus organisatorischen Gründen ist es möglich, daß die gebuchte Unterkunft gewechselt werden muß. In diesem Fall wird für den Mieter eine vergleichbare Unterkunft bereitgestellt. Der Mieter erhält ein Rücktrittsrecht vom Vertrag, weitere Ansprüche (insbesondere Schadensersatz, Aufwendungsersatz) bestehen nicht.

1.4. Verlängerung des Mietvertrages bzw. erneute Buchung

Eine Verlängerung des Mietverhältnisses bzw. erneute Buchung ist bei Verfügbarkeit möglich. Diese muß gegenüber Pension Steibl schriftlich unter Angabe des Objektes, dem Zeitraum sowie der Personenzahl erklärt werden. Der neue Mietvertrag kommt durch eine Buchungsbestätigung von Pension Steibl zustande. Es gelten für diesen neuen Mietvertrag dieselben Bestimmungen wie für den alten Mietvertrag. Eine mündliche Vereinbarung ist nicht ausreichend.

2. Miete

2.1. Fälligkeit der Miete

Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften ist die Miete für die gesamte Mietzeit stets im Voraus zu bezahlen. Die Zahlung ist bei Abschluß des Mietvertrages fällig. Der Vertrag kommt durch Zusendung der Buchungsbestätigung durch Pension Steibl zustande.

2.2. Zahlung der Miete

Die Miete soll durch Überweisung auf das Konto der Pension Steibl bezahlt werden; die Bankverbindung wird dem Mieter mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Die Miete ist aber spätestens bei Bezug des Zimmers durch den Mieter an Pension Steibl zahlbar. Der Vermieter nimmt die Miete in Bar entgegen und erteilt dem Mieter hierüber eine Quittung. Abweichend hiervon kann Pension Steibl eine Anzahlung für das gebuchte Objekt verlangen.

2.3. Verzug

Mit Bezug des Zimmers ohne Zahlung der Miete gerät der Mieter in Verzug mit der Mietzahlung. Der Mieter ist in diesem Fall für den dem Vermieter entstehenden Verzugsschaden schadensersatzpflichtig.

3. Kündigung und vorzeitige Beendigung des Mietvertrages

Für Kündigung und Beendigung des Mietvertrages vor Ablauf der befristeten Mietzeit (Ziffer 1) gelten die folgenden Bestimmungen:

3.1. Schriftliche Kündigung

Die Kündigung hat zu Ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen, daß er die Kündigung erklärt hat. Wenn der Mieter das Mietverhältnis beenden will indem er vorzeitig auszieht, hat er das dem Vermieter gegenüber schriftlich anzuzeigen. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen, daß er vor Ablauf der Mietzeit ausgezogen ist und das Mietverhältnis auf diese Weise gekündigt hat.

3.2. Pauschalierte Entschädigung bei Kündigung und vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages durch den Mieter

Für Kündigung und sonstige vorzeitige Beendigung des Mietvertrages durch den Mieter gelten die folgenden Bestimmungen:

3.2.1. Schadensersatz

Im Falle der Kündigung des Mietvertrages hat der Mieter dem Vermieter den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen.

3.2.2. Kündigung vor Beginn der Mietzeit

Bei Kündigung vor Beginn der Mietzeit ist der Mieter mit der Erklärung der Kündigung verpflichtet, dem Vermieter eine pauschalierte Entschädigung abhängig vom Zeitpunkt der Kündigung wie folgt zu zahlen:

Die Kündigung wird erklärt                                             entspricht einem Schadensersatz von:

mehr als 25 Tage                                                                    0%

25 bis 21 Tage                                                                        20%

16 bis 20 Tage                                                                        40%

11 bis 15 Tage                                                                        60%

  6 bis 10 Tage                                                                        70%

  0 bis   5 Tage                                                                        80%

vor Beginn des Mietverhältnisses                                des vertraglich vereinbarten Mietpreises

Sollten gemäss der Tabelle Stornierungskosten von weniger als 25,00 Euro entstehen, so wird stattdessen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro pauschal erhoben. Für die Berechnung der Fristen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die pauschalierte Entschädigung ist mit dem Zugang der Kündigungserklärung sofort fällig. Getätigte Anzahlungen werden bei Kündigung innerhalb der angegebenen Fristen vollständig einbehalten. Die Höhe der vorgenannten pauschalisierten Stornokosten berücksichtigt die durchschnittlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der gebuchten Unterkunft. Kündigt der Mieter, indem er nach Antritt des Mietverhältnisses vorzeitig abreist, findet die vorstehende Regelung entsprechende Anwendung. Als Tag der Kündigung gilt der Tag der vorzeitigen Abreise. Die vorzeitige Abreise ersetzt nicht die Erfordernis einer schriftlichen Kündigung durch den Mieter.

3.3. Ersatzmieter, Nachweis eines geringeren Schadens durch den Mieter

Der Vermieter wird sich bei Kündigung des Mietverhältnisses und im Rahmen des üblichen Geschäftsganges um die Neuvermietung des Zimmers bemühen. Der Mieter darf einen Ersatzmieter stellen, welcher dem Vermieter zusagen muß. Es bleibt dem Mieter darüber hinaus unbenommen, dem Vermieter nachzuweisen, daß ein geringerer Schaden entstanden sei.

4. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist gemäß der gesetzlichen Vorschriften der Stadtbezirk von Stuttgart und Nürtingen in dem das vermietete Objekt liegt.

5. Reisevertragsrecht

Die R. u. B. Steibl GbR ist kein Reiseveranstalter. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Recht des Reiseveranstalters einschließlich seiner Haftung finden daher keine Anwendung.

6. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der oben stehenden Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben davon die Bestimmungen im Übrigen unberührt. Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Bestimmung bemühen, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.